Anträge für die VÖG Mitgliedschaft:
Anträge für die Aufnahme in den VÖG sind bitte schriftlich an die Verbandspostanschrift oder die elektronische
Postanschrift des VÖG zu richten.
Erwerb der VÖG Mitgliedschaft:
Der Vorstand prüft ob die Voraussetzungen der Mitgliedschaft gegeben sind.
Der Antrag wird in dem nächstmöglichen VÖG Rundschreiben veröffentlicht, und auf der der Bekanntgabe folgenden
Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit angenommen oder abgelehnt.
Der Bewerber wird schriftlich über seine Aufnahme informiert und zur folgenden Mitgliederversammlung eingeladen,
oder es wird ihm die Ablehnung zu Kenntnis gebracht.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes und durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit
bei der Generalversammlung.
Arten der VÖG Mitgliedschaft:
Der Verband besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und Ehrenmitgliedern.
Ordentliche Mitglieder sind jene, welche ihre Mitgliedsbeiträge regelmäßig leisten.
Ordentliches Mitglied kann jeder in Österreich wirkende Geigenbaumeister werden.
Jeder ausländische Geigenbaumeister kann die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben, wenn sie mit 2/3 Mehrheit
bei einer Hauptversammlung beschlossen wird. Über die Eigenschaft als Geigenbauer entscheidet der Vorstand.
Ehrenmitglieder sind jene, welche durch Ihre Tätigkeit Hervorragendes geleistet haben.